Der Angriff auf einen Pfleger aus der Notaufnahme im Leipziger Diakonissenkrankenhaus kommt eine Patientin teuer zu stehen. Sie hatte am 3. Februar vorigen Jahres den Mitarbeiter absichtlich mit heißem Kaffee verbrüht. Nach dem Willen des Amtsgerichtes soll die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 13 Euro (1300 Euro) zahlen. Am Dienstag wurde der Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen.
Das Gericht hatte den Fall für Dienstag auf die Tagesordnung gesetzt. Die damalige Patientin Nadine P. (42) war an jenem Tag abends in die Notaufnahme gebracht worden, trat dort aber sehr unkooperativ und aggressiv auf. In einem Raum, der dem Personal vorbehalten ist, soll sie sich selbst an einem Gerät einen Kaffee genommen haben. Als sie der später betroffene Pfleger darauf hinwies, dass das Gerät nicht für Patienten gedacht sei, schüttete sie ihm das heiße Getränk über ein Bein. Es floss durch die Öffnungen seiner Clogs – zwei Wochen hatte er Schmerzen an einem Fuß. Zum Glück habe er gleich mit kühlender Salbe behandelt werden können. Angriffe von Patienten auf Personal seien, so der 30-Jährige, kein Einzelfall.
Die Angeklagte erschien jedoch nicht zum Prozess. Daraufhin verurteilte die zuständige Amtsrichterin die 42-Jährige per Strafbefehl. Dieses Schriftstück erhält Nadine P. nun per Post.
Von Sabine Kreuz
H4,Gratulation. Viel wichtiger ist eine zivile Schmerzensgeldklage damits richtig klar wird oben rum.
Riesensauerei , daß bei H4-leuten die Miete rausgerechnet wird, sonst wären mind. 20.-/d fällig.
sie hätte nur eine Grundsicherung, die für das nötigste reichen muss und sie könne das Geld nicht bezahlen?. Dann bleibt ihr die viel zu geringe Strafe wohl auch noch erspart?